Das Bürgerbegehren Nr. 2 wurde am 17.11.2006 mit 1602* Unterschriften beim 1.Bürgermeister eingereicht!

*zwischenzeitlich sind noch weitere Unterschriften eingegangen, falls bei ihnen noch Unterschriften liegen, bitte an Herrn Hoffner einreichen!

 

In der Bürgerversammlung vom 18.11.2006 überreichten wir an die Landkreispresse und an die anwesenden Bürger folgende Erklärung:

 

An die Landkreispresse

An die Bürgerversammlung vom 18.11.2006

Presseerklärung

1602 Bürgerunterschriften an Bürgermeister überreicht

1. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens bedanken sich bei den Bürgern für die wohlwollende Unterstützung der 2. Unterschriftensammlung, die wegen Meinungsverschiedenheiten über die gemeinsame Abstimmung von Bauflächen und Bahnparallele ausgelöst wurde.

2. Das Bürgerbegehren, das sich jetzt auf den Umfang der Wohnbauflächen (und damit die Erhaltung von restlichen Grün- und Blickbeziehungen sowie von Hangsituationen) beschränkt, übersteigt mit den eingereichten Unterschriften die für die Zulässigkeit erforderliche Zahl von ca. 833 Unterzeichnern ganz erheblich.

3. Die Initiatoren glauben, dass die Oberhachinger Bürger in einem über Jahrzehnte hinweg dauernden Planungsvorgang die Überzeugung gewonnen haben, dass Pla-nung gegen den erkennbaren Willen der Bürger nicht hingenommen werden darf.

Immerhin haben gegen den Umfang der Bauflächen im Flächennutzungsplan ca. 400 Bürger Einspruch erhoben. Dass von der Mehrheit des Gemeinderats auch nicht ein einziger nennenswerter Einspruch Beachtung gefunden oder auch nur einen Denkprozess auslösen konnte, gibt erheblich Anlass, an der Bereitschaft zur Problembewältigung zu zweifeln. Wenn sich die Gemeinderatsmehrheit von der Bürgermeinung meilenweit entfernt, ist ein Bürgerentscheid unumgänglich.

4. Die im Bürgerbegehren geforderte Reduzierung der Wohnbauflächen von 53 ha auf 35 ha ist nach dessen Wortlaut unter Beachtung des ländlichen Ortsbildes durchzuführen.

Dies bedeutet: Erhaltung einer Blickbeziehung zwischen Bahnhof Deisenhofen und Waldkulisse sowei Freihaltung der Hänge von Bebauung. Dazu zählt nach dem Bürgerbegehren ausdrücklich der Further Hang zwischen Oberanger und Wagnerweg. Die Unterzeichner des Bürgerbegehrens stellen mit Befremden fest, dass die Verbauung dieses Hanges vom 1. Bürgermeister und der Mehrheit des Gemeinderats mit Hochdruck betrieben wird, um das Bürgerbegehren zu unterlaufen.

5. Auf die Tatsache, das in dem alten Flächennutzungsplan von 1969 fast die gesamte Gemeindeflur als bebaubar dargestellt war, kann es heute nicht ankommen.

6. Die Durchführung eines Bürgerbegehrens erfordert ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement zur Erhaltung eines Restbestandes an ländlichen Elementen im Oberhachinger Ortsbild. Diese Aufgabe hätte von den 5 Initiatoren allein nicht bewältigt werden können. Wir bedanken uns daher ganz besonders bei den zahlreichen uneigennützig tätigen Helfern und bei der Presse für die Berichterstattung über dieses nicht leicht vermittelbare Thema.